Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Rundum saubere Zähne sind von entscheidender Bedeutung für den langfristigen Erhalt der Zähne und des Zahnhalteapparates. Auch bei sorgfältiger Mundhygiene gibt es Bereiche, die nur schwer zugänglich sind und damit nicht erreicht werden. Verfärbungen, Beläge und Plaque auf den Zahnoberflächen enthalten Bakterien und sind die Hauptursache für Defekte an den Zähnen und für Erkrankungen des Zahnhalteapparates. Ziel der professionellen Zahnreinigung ist die Entfernung aller Auflagerungen von den Zahnoberflächen.
In Bereichen, die durch die tägliche Mundhygiene nicht erreicht werden, bilden sich bakterielle Ablagerungen, die sowohl den Zahn (Karies), als auch den Zahnhalteapparat (Parodonthose) zerstören. Durch den großflächigen Kontakt mit den Blutgefäßen kommt es weiterhin zur Streuung der Bakterien in den gesamten Körper.
Die schwer zugänglichen Bereiche befinden sich häufig in den Zahnzwischenräumen, tieferen Taschen und unter Brücken. Die Ablagerungen entstehen über einen langen Zeitraum und werden daher selten durch den Patienten wahrgenommen.
Anpassung an individuelle Gegebenheiten
Je nach Art und Menge der Beläge erfolgt die professionelle Zahnreinigung schonend mit speziellen Geräten, Handinstrumenten, Pasten und Pulvern. Die Zahnoberflächen werden poliert und abschließend versiegelt, um den Zahnschmelz zu härten. Die Auflagerung neuer Zahnbeläge wird damit erschwert.
Wir machen Sie auf kritische Stellen der Mundhygiene aufmerksam und weisen Sie in Techniken ein, die Ihnen persönlich eine optimale Mundhygiene ermöglichen sollen. Dadurch kann das spürbar saubere Ergebnis lange aufrecht erhalten werden.
Die professionelle Zahnreinigung ist nicht mit der Entfernung des Zahnsteins zu verwechseln. Unter Zahnstein werden die oft hellen Ablagerungen verstanden, die sich in Abhängigkeit der persönlichen Konstitution vorrangig im Bereich der Unterkieferfrontzähne bilden. Die Entfernung des Zahnsteins wird einmal pro Jahr durch die Krankenkassen übernommen.
Die PZR wird von den privaten Krankenkassen, einigen Zusatzversicherungen oder im Rahmen von Bonusprogrammen übernommen. Sie ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und ist daher für gesetzlich versicherte Patienten eine kostenpflichtige Zusatzleistung.